Doppelstab 8+6+8, 50x200 mm verzinkt
Höhe 2030 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 0630 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 0608 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8, ohne Spitzen
Höhe 1208 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8, ohne Spitzen
Höhe 1830 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 0830 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 1230 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 1008 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8, ohne Spitzen
Höhe 1030 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 1408 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8, ohne Spitzen
Höhe 1630 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 0808 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8, ohne Spitzen
Höhe 1430 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8
Höhe 1608 mm verzinkt, Gittermatte 8+6+8, ohne Spitzen
Gitter - Sonderanfertigung Steigungsgitter auf Anfrage Kunden fragen, Draht Driller antwortet
Fragen können beim Artikel unter dem Tab-Reiter "FAQ" gestellt werden.
Prinzipiell kann der Doppelstabmattenzaun auch bei Gefälle eingesetzt werden. Eventuell sind jedoch längere Pfosten und kürzere Gitterlängen zu verwenden.
Unsere Gittermatten sind nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt.
"Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) – Anforderungen und Prüfung“
Die Gitter werden im Zinkbad getaucht und haben danach eine Schichtdicke von ca. 80 µm (Mikrometer).
Doppelstabmatten als Zaun sind als Absturzsicherungen nicht zugelassen.
Es gibt spezielle Zaunsysteme, welche mit reduziertem Pfostenabstand realisiert werden, sodass diese auch als Absturzsicherungen zugelassen sind. Hierzu benötigen wir aber für die Kalkulation eine schriftliche Preisanfrage mit Menge, Ausführung, etc.
Wir empfehlen Ihnen das geplante Vorhaben durch einen Statiker auf seine Zulässigkeit prüfen zu lassen.
Doppelstabmatten als Zaun sind als Absturzsicherungen nicht zugelassen.
Es gibt spezielle Zaunsysteme, welche mit reduziertem Pfostenabstand realisiert werden, sodass diese auch als Absturzsicherungen zugelassen sind. Hierzu benötigen wir aber für die Kalkulation eine schriftliche Preisanfrage mit Menge, Ausführung, etc.
Wir empfehlen Ihnen das geplante Vorhaben durch einen Statiker auf seine Zulässigkeit prüfen zu lassen.